Visa Bestimmungen für Malta

Sprachschüler aus EU-Ländern bzw. Länder die Teil des Schengener Abkommens sind, müssen KEIN Visum beantragen um nach Malta einreisen zu dürfen. Reisende aus Japan, Südkorea, Argentinien und Brasilien benötigen ebenfalls kein Visum für einen Kurzaufenthalt. Falls Sie aus einem Land kommen, das auf dieser Liste zu finden ist, BENÖTIGEN Sie ein Visum: www.foreign.gov.mt/default.aspx?MDIS=530
 

Schengen Raum Länder

Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz.


EU- Mitgliedsstaaten
Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien , Schweden.

Voraussetzungen für Sprachschüler aus anderen Ländern:

Die Aufenthaltsdauer in Malta mit einem Visum beträgt maximal 90 Tage. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres Visa-Antrages mindestens 4 Wochen dauern kann.

Bevor Sie einen Visa-Antrag einreichen, kontaktieren Sie bitte die verantwortliche Botschaft oder das Konsulat für detaillierte Informationen.

Bitte beachten Sie, dass die folgende Liste aus den üblichen Dokumenten besteht, die den Antrag eines Visums voraussetzen. Jede Botschaft bzw. jedes Konsulat hat das Recht Sie um weitere Unterlagen zu bitten.

Der Antrag muss folgende Dokumente enthalten:

  • Das Visa-Antrags-Formular*, welches vom Antragssteller vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist.
  • Ein gültiges Reisedokument (Reisepass), das ab dem Reisedatum noch 3 Monate gültig ist.
  • Zwei Bilder in der Größe eines Passbildes. Ihr Gesicht muss in Farbe und klar erkennbar und vor einem weißen Hintergrund fotografiert sein.
  • Eine Antrags-Gebühr von bis zu 60,- Euro (oder ein vergleichbarer Wert in Dollar)

Weitere erforderliche Unterlagen:

  • Schriftliche Zusage von Maltalingua ("Letter of Acceptance")
  • Nachweis einer Unterkunft (zum Beispiel Hotel Reservierung; falls Sie bei einer Gastfamilie oder in einem Schul-Appartement übernachten, erhalten Sie den Nachweis von der Sprachschule)
  • Ein gültiges Rückflug-Ticket
  • Nachweis von Existenzmitteln (zum Beispiel Kreditkarte, Bargeld, Reisescheck)
  • Nachweis einer Krankenversicherung (muss in den Schenger Mitgliedsstaaten gültig sein und den vollständigen Aufenthalt absichern; minimale Absicherung sind € 30.000,-)


* Das Visa-Antrags-Formular kann kostenlos bei der Auslandsvertretung Malta angefordert oder hier herunter geladen werden: