Visainformationen für das Studium in Malta
Prüfen Sie, ob Sie ein Visum benötigen, um Englisch in Malta zu studieren, und welche Unterlagen erforderlich sind.
Studierende aus EU-Ländern und Ländern, die Teil des Schengen-Raums sind, benötigen kein Visum für Kurzaufenthalte in Malta (bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen). Staatsangehörige mehrerer weiterer Länder (z. B. Japan, Südkorea, Argentinien, Brasilien) sind ebenfalls für Kurzaufenthalte nach den Schengen-Bestimmungen visumfrei. Für verbindliche, länderspezifische Informationen konsultieren Sie bitte die offiziellen Angaben Maltas: Ministry for Foreign and European Affairs and Trade.
Übersicht zum Schengen- & EU-Status
Kurzübersicht: Wer gehört zum Schengen-Raum, wer zur EU und welche Ausnahmen es gibt.
Schengen-Raum (passfrei)
Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz.
Hinweis: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz gehören zum Schengen-Raum, sind jedoch nicht Mitglied der EU.
EU-Mitgliedstaaten
Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden.
Hinweise: Irland ist Mitglied der EU, gehört jedoch nicht zum Schengen-Raum. Zypern beteiligt sich an der Schengen-Zusammenarbeit, die vollständige Anwendung wurde jedoch noch nicht vom Rat beschlossen.
Auf einen Blick
- Schengen = keine routinemäßigen Passkontrollen zwischen Mitgliedstaaten bei Kurzaufenthalten.
- Kurzaufenthalte dauern in der Regel bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.
- Visumfreie Drittstaatsangehörige müssen dennoch die Einreisebedingungen erfüllen (Reiseversicherung, finanzielle Mittel, Rück- oder Weiterreiseticket usw.).
Voraussetzungen für Studierende aus anderen Ländern
Wenn Sie ein Visum benötigen, beträgt der maximale Aufenthalt 90 Tage für ein Kurzaufenthalts- (Schengen-)Visum. Bitte planen Sie eine Bearbeitungszeit von mindestens 4 Wochen ein.
Anträge müssen schriftlich bei der maltesischen diplomatischen Vertretung oder Repräsentanz eingereicht werden. Kontaktieren Sie vor der Antragstellung stets die zuständige Botschaft oder das Konsulat, um die aktuelle Liste der erforderlichen Unterlagen zu erhalten.
Ihr Antrag muss Folgendes enthalten:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular*
- Gültiger Reisepass (mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig)
- Zwei aktuelle Passfotos
- Antragsgebühr (bis zu 300 €)
Unterstützende Dokumente
- Aufnahmebestätigung von Maltalingua
- Nachweis der Unterkunft
- Rückflugticket (oder Nachweis der Weiterreise)
- Nachweis finanzieller Mittel (z. B. Bankkarten, Bargeld)
- Krankenversicherung, gültig im gesamten Schengen-Raum (Mindestdeckung 30.000 €)
Maltalingua übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit externer Informationen. Konsultieren Sie stets die offizielle Website: Ministry for Foreign and European Affairs and Trade – Malta.
* Das Visumantragsformular ist kostenlos bei den maltesischen diplomatischen Vertretungen erhältlich.


