Visa Bestimmungen für Malta

Visa-Informationen für das Studium in Malta
Prüfen Sie, ob Sie ein Visum für ein Englischstudium in Malta benötigen und welche Unterlagen erforderlich sind.

Studierende aus EU-Ländern und Ländern des Schengen-Raums benötigen für Kurzaufenthalte in Malta (bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen) kein Visum. Staatsangehörige einiger weiterer Länder (z. B. Japan, Südkorea, Argentinien, Brasilien) sind ebenfalls für Kurzaufenthalte nach Schengen-Regeln visumfrei. Für länderspezifische, endgültige Angaben konsultieren Sie bitte die offiziellen Listen Maltas: Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten und Handel.

Schengen- & EU-Status Übersicht

Schnellreferenz: Wer gehört zum Schengen-Raum, wer zur EU und wichtige Ausnahmen.

Schengen-Raum (passfrei)

Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz.

Hinweis: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz gehören zum Schengen-Raum, sind aber nicht Teil der EU.

EU-Mitgliedstaaten

Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden.

Hinweise: Irland ist EU-Mitglied, aber nicht im Schengen-Raum. Zypern beteiligt sich an der Schengen-Zusammenarbeit, die volle Anwendung wurde jedoch noch nicht vom Rat beschlossen.

Auf einen Blick

  • Schengen = keine routinemäßige Passkontrolle zwischen Mitgliedsstaaten bei Kurzaufenthalten.
  • Kurzaufenthalte sind typischerweise bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums.
  • Visumfreie Drittstaatsangehörige müssen dennoch Einreisebedingungen erfüllen (Reiseversicherung, finanzielle Mittel, Rück- oder Weiterreiseticket usw.).

Voraussetzungen für Studierende aus anderen Ländern

Wenn Sie ein Visum benötigen, beträgt die maximale Aufenthaltsdauer 90 Tage für ein Kurzaufenthalts- (Schengen-)Visum. Bitte planen Sie mindestens 4 Wochen für die Bearbeitung ein.

Anträge müssen schriftlich bei der maltesischen diplomatischen Vertretung oder Repräsentanz eingereicht werden. Kontaktieren Sie stets die zuständige Botschaft oder das Konsulat für die aktuelle Liste der Anforderungen, bevor Sie einen Antrag stellen.

Ihr Antrag muss Folgendes enthalten:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular*
  • Gültiger Reisepass (mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig)
  • Zwei aktuelle Passfotos
  • Gebühr (bis zu 300 €)

Unterstützende Dokumente

  • Maltalingua Aufnahmebestätigung
  • Nachweis der Unterkunft
  • Rückflugticket (oder Nachweis der Weiterreise)
  • Nachweis finanzieller Mittel (z. B. Bankkarten, Bargeld)
  • Krankenversicherung gültig im gesamten Schengen-Raum (Mindestdeckung 30.000 €)

Maltalingua übernimmt keine Verantwortung für die Genauigkeit externer Informationen. Konsultieren Sie stets die offizielle Website: Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten und Handel – Malta.

* Das Visumantragsformular kann kostenlos bei den maltesischen diplomatischen Vertretungen bezogen werden.