Bei Maltalingua sind wir überzeugt, dass ein sicheres, respektvolles und komfortables Wohnumfeld eine wichtige Rolle für Ihren gesamten Lernerfolg spielt.
Diese Wohnungsregeln sollen:
- ✅ die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Studierenden gewährleisten.
- 🛏️ eine saubere, hygienische und angenehme Umgebung für alle erhalten.
- 🤝 gegenseitigen Respekt und Zusammenarbeit zwischen Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern aus unterschiedlichen Kulturen fördern.
- 🧾 das Eigentum der Schule schützen und unnötige Kosten durch unsachgemäßen Gebrauch oder Beschädigung vermeiden.
- 📢 eine offene Kommunikation fördern und Probleme, die während Ihres Aufenthalts auftreten, schnell lösen.
Indem Sie diese Regeln befolgen, tragen Sie zu einer positiven und einladenden Gemeinschaft bei, in der alle Studierenden ihre Zeit bei Maltalingua genießen können – innerhalb und außerhalb des Unterrichts.
Für wen diese Regeln gelten: Sie gelten für alle Studierenden, die in von Maltalingua verwalteten Wohnungen wohnen, einschließlich geteilter und privater Unterkünfte. Sie gelten für die gesamte Dauer des Aufenthalts und ergänzen die allgemeinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- 1.1 Benutzen Sie ausschließlich das Ihnen bei der Ankunft zugewiesene Bett und Zimmer.
- 1.2 Ein Wechsel des Bettes oder Zimmers ohne Erlaubnis ist nicht gestattet. Andernfalls wird Ihnen der Übernachtungspreis für das Bett sowie eine zusätzliche Reinigungs- und Wäschewechselgebühr von 50 € berechnet.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit und der Ihrer Mitbewohnerinnen und Mitbewohner:
- 2.1 Gäste dürfen nicht übernachten.
- 2.2 Sie dürfen niemanden in die Wohnung mitbringen, der nicht über Maltalingua gebucht hat.
Dies gilt als schwerer Verstoß.
- 3.1 Anreise: Sie können Ihre Wohnung bei Ankunft betreten, die Zimmer stehen jedoch ab 15:00 Uhr bereit.
- 3.2 Abreise: Sie müssen Ihr Zimmer am Abreisetag bis 10:00 Uhr verlassen.
- 4.1 Für Schließfachschlüssel ist eine Kaution von 10 € zu hinterlegen, die bei Rückgabe erstattet wird.
- 4.2 Verlorene Schlüssel kosten jeweils 10 € Ersatz.
- 4.3 Wir empfehlen Ihnen, persönliche Wertsachen in Ihrem Schließfach aufzubewahren.
- 5.1 Nehmen Sie Rücksicht auf Mitbewohnerinnen, Mitbewohner und Nachbarn — halten Sie den Lärm gering, besonders zwischen 22:00 und 08:00 Uhr.
- 5.2 Störendes Verhalten kann zu Verwarnungen oder einer Verlegung führen.
- 6.1 Halten Sie alle Gemeinschaftsbereiche sauber und ordentlich.
- 6.2 Entsorgen Sie Ihren Müll ordnungsgemäß und lassen Sie kein schmutziges Geschirr oder Essen herumstehen.
- 6.3 Maltalingua behält sich das Recht vor, Zimmer auf Sauberkeit und Hygiene zu überprüfen.
- 7.1 Manipulieren Sie keine Feuermelder, Feuerlöscher oder Sicherheitseinrichtungen.
- 7.2 Rauchen ist in Innenräumen streng verboten — nutzen Sie die ausgewiesenen Außenbereiche.
- 7.3 Melden Sie Schäden, undichte Stellen oder Sicherheitsbedenken umgehend dem Personal.
- 8.1 Sie haften für jeden Schaden, den Sie an der Wohnung oder deren Einrichtung verursachen.
- 8.2 Möbel dürfen nicht verschoben oder umgestellt werden, und es dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Maltalingua keine zusätzlichen Möbel in die Wohnung gebracht werden.
- 8.3 Diebstahl oder Vandalismus führt zu sofortigen disziplinarischen Maßnahmen und möglicherweise zur Einschaltung der Polizei.
- 9.1 Wenn Sie Probleme mit Ihrer Unterkunft haben, wenden Sie sich bitte so bald wie möglich an einen Mitarbeiter unter der Notfallnummer — (+356) 9914 8982.
- 9.2 Für eine förmliche Beschwerde fordern Sie bitte ein Beschwerdeformular an und reichen Sie es ein.
- 9.3 ⚠️ Verlässt eine Studierende oder ein Studierender die Unterkunft vorzeitig, ohne die Schule zuvor zu informieren und ihr Gelegenheit zur Behebung des Problems zu geben, wird für den nicht genutzten Teil der Unterkunft keine Rückerstattung gewährt.
- 10.1 Jeder Verstoß gegen die Wohnungsregeln wird ernst genommen und kann disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.
- 10.2 Leichte Verstöße (z. B. Lärmbelästigung, mangelnde Sauberkeit) können zu einer Verwarnung oder einer geringen Geldstrafe führen.
- 10.3 Schwere Verstöße (z. B. Sachbeschädigung, Sicherheitsverstöße, störendes Verhalten oder Nichteinhaltung der An- und Abreiseregelungen) können zu einer Geldstrafe, einer Verlegung oder zum Ausschluss aus der Unterkunft führen.
- 10.4 Bei schwerwiegendem Fehlverhalten, einschließlich Diebstahl oder Vandalismus, können der sofortige Ausschluss aus der Unterkunft und die Einschaltung der Polizei erfolgen.
Alle Maßnahmen stehen im angemessenen Verhältnis zur Schwere des Verstoßes und zum Wert der beschädigten oder zerstörten Gegenstände.


